Statistik

Alle über den OWiA-Anzeiger an die Ordnungsämter versendeten Anzeigen und die Bußgelder, die der Bußgeldkatalog dafür vorsieht.

139
Anzeigen versendet
3.935 €
mögliche Bußgelder
28,31 €
Ø je Anzeige
11
verschiedene Tatbestände

Mögliche Bußgelder nach Tatmonat

Summe der Regelsätze je Monat, in dem die Verstöße festgestellt wurden.

Juli 2026
15 € · 1
August 2026
795 € · 20
September 2026
2.755 € · 106
Oktober 2026
370 € · 12

Nach Tatbestand

Regelsatz laut Bußgeldkatalog, Anzahl der Anzeigen und Summe.

TBNR Tatbestand Regelsatz Anzahl Summe
112042 Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
112042 · Regelsatz 15 €
15 € 77 1.155 €
112454 Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
112454 · Regelsatz 55 €
55 € 18 990 €
141174 Sie parkten auf einem Radweg/Radfahrstreifen (Zeichen 237).
141174 · Regelsatz 55 €
55 € 6 330 €
112216 Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
112216 · Regelsatz 55 €
55 € 6 330 €
141245 Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.
141245 · Regelsatz 25 €
25 € 12 300 €
141312 Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283).
141312 · Regelsatz 25 €
25 € 9 225 €
141056 Sie parkten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
141056 · Regelsatz 55 €
55 € 4 220 €
141070 Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen (Zeichen 237).
141070 · Regelsatz 55 €
55 € 3 165 €
112656 Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.
112656 · Regelsatz 70 €
70 € 2 140 €
141071 Sie hielten auf einem Radweg/Radfahrstreifen (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.
141071 · Regelsatz 70 €
70 € 1 70 €
141015 Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
141015 · Regelsatz 10 €
10 € 1 10 €
Gesamt 139 3.935 €

Nach Stadt

StadtAnzahlSumme
Frankfurt am Main1353.830 €
Mainz4105 €
So entstehen die Zahlen. Gezählt werden nur Anzeigen, die an das zuständige Ordnungsamt versendet wurden. Die Beträge sind die Regelsätze aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts (Stand 22.08.2024) zur jeweiligen Tatbestandsnummer (TBNR). Ob und in welcher Höhe die Behörde tatsächlich ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt, erfahren wir nicht. Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheids sind nicht enthalten.